Egal ob Haus, Garage, Mauer oder Zaun - wer bauen will, hat vor der Umsetzung
seiner Vorhaben einiges zu beachten. Sonst drohen Scherereien mit der Bauaufsicht.
Die Regelungen des Baurechts des Bundes und der Länder sind umfangreich und für den
Laien oftmals schwer zu durchschauen.
Doch wer sie nicht einhält, läuft Gefahr, dass
die Bauaufsicht die Beseitigung eines realisierten Bauvorhabens anordnet. Deshalb sollte der
Bauherr seine Pläne in jedem Fall von der zuständigen Behörde oder einem Architekten prüfen lassen.
Ergibt die Prüfung , das ein Bauvorlageberechtigter die Pläne einreichen muss, bereiten wir Ihre Vorlagen in kürzester Zeit professionell und entsprechend der gültigen Bauvorlagenverordnung auf.
Dem Bauantragsverfahren steht dann nichts mehr im Wege.